Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 1 Minute 

Wissen Sie was Pflegehilfsmittel sind?

Rollator, Treppenlift, Windeln, Betteinlagen und Co.: Was sind eigentlich Pflegehilfsmittel und wie werden sie bezuschusst?

Hilfsmittel

Bei Pflegehilfsmittel denken die meisten von uns an Rollator, Treppenlift und Co. Doch es gibt eine große Produktauswahl an Artikeln, die unter dem Begriff „(Pflege-)Hilfsmittel“ zusammengefasst werden. Sie dienen dazu, dem Pflegebedürftigen die selbständige Durchführung einer Tätigkeit zu ermöglichen und Beschwerden zu lindern oder Pflegepersonen die Pflege zu erleichtern, bzw. überhaupt zu ermöglichen.

Daher sollten Sie wissen, dass die Pflegeversicherung zwischen sogenannten „technischen Hilfsmitteln“ und „Hilfsmitteln zum Verbrauch“ unterscheidet.

 

Technische Hilfsmittel

Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z.B. Gehhilfen, Aufstehhilfen, Hebelifter, etc.

Sie benötigen ein technisches Hilfsmittel? Dann wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, dieser kann Ihnen bei Bedarf eines verordnen.

 

Hilfsmittel zum Verbrauch

Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich um Einmalartikel, die z.B. zum Schutz des Pflegebedürftigen/ der Pflegeperson bei der Durchführung der Pflege verwendet werden, wie etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.

 

Wenn Sie Hilfsmitteln zum Verbrauch benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse.

 

Hilfsmittel zum Verbrauch werden mit 40 € pro Monat bezuschusst. Aufgrund der aktuellen Pandemie und einer Neuregelung durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde dieser Betrag bis 31.03.2021 auf 60 € angehoben. Anfang März hat der Bundestag einen weiteren Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verlängerung bis 31.12.2021 vorsieht.

 

Sie haben weiteren Fragen zu (Pflege-)Hilfsmitteln, dann rufen Sie uns gerne an. Der Pflegeservice Bayern berät Sie gerne dazu und informiert zur Antragstellung.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Pflege.



(10.03.2021) Pflegeservice-Bayern

zurück zu den Beiträgen